Gremienwahl 2025

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Am 8. und 9. November werden im Erzbistum Köln die Gremien Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) für eine Amtszeit von vier Jahren neu gewählt. Dies gilt natürlich auch für unsere Pfarrgemeinde. 

Sie alle sind aufgerufen, die Chance von Mitbestimmung und damit auch Mitgestaltung der Zukunft unseres Gemeindelebens zu nutzen, indem Sie zur Wahl gehen. Stärken Sie die Kandidatinnen und Kandidaten für beide Gremien durch Ihre Stimme. Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtiger Rückenwind für deren Arbeit und stärkt ihre Legitimation.

In unserer Pfarrei hat diese Wahl zusätzlich eine besondere Bedeutung, weil die beiden Gremien PGR und KV jeweils zwei Personen in das Gemeindeteam entsenden, das gemeinsam mit Pastoralreferentin Annette Blazek die Leitung der Gemeinde verantwortet.

In unseren Schaukästen hängen die endgültigen Listen der Kandidierenden für beide Gremien aus.

Broschüre

Weitere Informationen zu beiden Wahlen finden Sie gebündelt in einer Broschüre, die in den Kirchen ausliegt und hier zum Download verfügbar ist.

Briefwahl

Briefwahl ist für beide Wahlen möglich; Anträge können ab 13.10.2025 im Pfarrbüro und über dieses Online-Formular gestellt werden.

Wer ist wahlberechtigt für die KV-Wahl?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens einem Jahr innerhalb des Pfarrgebietes wohnen oder die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Pfarrgemeinde beantragt haben.

Wer ist wahlberechtigt für die PGR-Wahl?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die am Wahltag 14 Jahre alt sind.

Gemeindemitglieder, die nicht in unserer Pfarrei wohnen, können bis zum 31.10.2025 einen Antrag stellen, um in unsere Liste der Wahlberechtigten aufgenommen zu werden.

Aufnahme ins Verzeichnis für die PGR-Wahl

Für die Wahl zum PGR ist es möglich, dass Menschen, die nicht in unserem Pfarrgebiet wohnen, aber gern hier wählen möchten, einen Antrag auf Aufnahme ins Verzeichnis der Wahlberechtigten von St. Severin stellen. Das Formular ist im Pfarrbüro erhältlich und steht hier zum Download zur Verfügung.

Was macht der Kirchenvorstand eigentlich?

Der Kirchenvorstand vertritt die Gemeinde in Rechtsangelegenheiten und in Geschäften.
Er verantwortet die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde, stellt den Wirtschaftsplan auf und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Er trägt als Bauherr die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie die Abwicklung von Lieferungen und Leistungen.
Er bewahrt und pflegt die Kirchen der Gemeinde und die darin vorhandenen Kunstwerke.
Er hat als Arbeitgeber die Verantwortung für die in der Gemeinde Beschäftigten, wählt Personal aus, gestaltet Arbeitsbedingungen und gewährleistet den Arbeitsschutz.
Der Kirchenvorstand arbeitet eng mit der Verwaltungsleitung zusammen.

Diese Personen kandidieren für den Kirchenvorstand:

Der Kirchenvorstand von St. Severin besteht aus zehn von der Gemeinde gewählten Mitgliedern sowie dem leitenden Pfarrer als Vorsitzenden.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden für vier Jahre gewählt.

Was macht der Pfarrgemeinderat eigentlich?

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein demokratisch gewähltes Gremium, in dem Gemeindemitglieder Verantwortung für die Gestaltung von Glauben und Leben in der Gemeinde wahrnehmen.
Der PGR berät zusammen mit dem Seelsorgeteam die Grundfragen der Seelsorge und des Gemeindelebens. Zu seinen Aufgaben gehören Anregung, Schwerpunktsetzung und Koordination von Aktivitäten, z.B. in der Gottesdienstgestaltung, der Verkündigung und in sozial-caritativen Hilfen.
Die praktische Umsetzung der Beratungsergebnisse wird überwiegend in Sachausschüssen und Projektgruppen geleistet, in denen auch weitere Gemeindemitglieder mitarbeiten.

Diese Personen kandidieren für den Pfargemeinderat:

Der Pfarrgemeinderat von St. Severin besteht aus zehn von der Gemeinde gewählten Mitgliedern sowie dem Seelsorgeteam.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden für vier Jahre gewählt.